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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §354Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 99/07/0163 E 27. Juni 2002 RS 7Stammrechtssatz
Eine (evidente) Geringfügigkeit der durch ein Vorhaben bewirkten Belastung von fremdem Grundeigentum kann nichts daran ändern, dass der durch eine Zwangsrechtseinräumung bewirkte Eingriff in die durch die Rechtsordnung (siehe etwa § 12 Abs. 2 WRG 1959) geschützte Eigentümerposition nur dann mit dem Gesetz im Einklang steht, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für seine Zulässigkeit erfüllt sind (Hinweis E 10.6.1999, 96/07/0209, 96/07/0017, in welchem der VwGH ausgesprochen hat, dass ein durch eine Zwangsrechtseinräumung bewirkter Eingriff in die Eigentümerposition des Betroffenen auf das Vorliegen seiner gesetzlichen Voraussetzungen sogar dann geprüft werden muss, wenn sich die Folgen dieses Eingriffes ökonomisch zu Gunsten des Eigentümers auswirken würden).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2018070455.L11Im RIS seit
10.08.2020Zuletzt aktualisiert am
10.08.2020