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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §42Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2010/07/0183 E 27. Juni 2013 RS 2Stammrechtssatz
Präklusion bzw Verlust der Parteistellung kann gemäß § 42 AVG nur hinsichtlich des kundgemachten Verhandlungsgegenstands eintreten. Die Identität zwischen dem Gegenstand der Bekanntmachung und dem Gegenstand des Genehmigungsverfahrens ist unter dem Blickwinkel zu sehen, dass die Bekanntmachung als Voraussetzung dafür zu dienen hat, dem Nachbarn die zur Verfolgung seiner Rechte erforderlichen Informationen zu vermitteln (Hinweis E 30. September 2010, 2008/07/0171).
Schlagworte
WasserrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2018070455.L01Im RIS seit
10.08.2020Zuletzt aktualisiert am
10.08.2020