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L92005 Sozialhilfe Grundsicherung Mindestsicherung SalzburgNorm
AVG §1Rechtssatz
Es kann kein Zweifel daran bestehen, dass ein "nachträgliches Bekanntwerden" iSd § 30 Abs. 1 Z 2 Slbg. MSG 2010 nicht vorliegt, wenn (sogar) "jene Organisationseinheit des Hilfsapparates der Behörde" über die Gewährung einer Leistung nach dem Slbg. BehindertenG 1981 in Kenntnis ist, die auch die Frage der Gewährung von Leistungen nach dem Slbg. MSG 2010 zu approbieren hat.
Schlagworte
BehördenorganisationEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RO2019100034.J01Im RIS seit
10.08.2020Zuletzt aktualisiert am
10.08.2020