RS OGH 2020/4/24 8ObA71/19b

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Veröffentlicht am 24.04.2020
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Norm

§82 Tiroler LBedG§84 Abs5 VBG

Rechtssatz

Eine Beendigung des Dienstverhältnisses „im Einvernehmen mit dem Dienstgeber“ im Sinne des § 82 Abs 12 (nunmehr Abs 13) letzter Satz Tiroler LBedG ist auch im Fall eines das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis durch Austritt (§ 20 Abs 1 Z 1 BDG) beendenden Bundesbeamten möglich.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Anrechnung von Dienstzeiten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133182

Im RIS seit

10.08.2020

Zuletzt aktualisiert am

10.08.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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