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34 MonopoleNorm
GSpG 1989 §52 Abs1 Z1Rechtssatz
Kann auf dem Boden des ermittelten Sachverhaltes (so etwa wegen Zweifel an der Täterschaft) dem Beschuldigten die Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 erstes Tatbild GSpG nicht angelastet werden, so entbindet dies - wie sich bereits aus dem gemäß § 38 VwGVG iVm § 25 Abs. 1 VStG auch im Beschwerdeverfahren zu beachtenden Grundsatz der Amtswegigkeit (vgl. dazu etwa VwGH 27.11.2018, Ra 2018/17/0157, mwN) ergibt - das Verwaltungsgericht (bzw. die Verwaltungsstrafbehörde) nicht davon, zu prüfen, ob das festgestellte Verhalten des Beschuldigten ein anderes Tatbild des § 52 Abs. 1 Z 1 leg. cit. verwirklicht habe.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019170064.L02Im RIS seit
09.08.2020Zuletzt aktualisiert am
09.08.2020