RS Vwgh 2020/6/26 Ra 2019/17/0073

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.06.2020
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §44a Z1
VStG §44a Z2
VStG §44a Z3

Rechtssatz

Bei Fehlen von Angaben, worauf die Annahme der Verwirklichung des Tatbestandes gestützt wird, kann nicht geprüft werden, ob es zu einem Austausch des Tatvorwurfes gekommen ist (vgl. VwGH 12.6.2019, Ra 2019/17/0034, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019170073.L03

Im RIS seit

09.08.2020

Zuletzt aktualisiert am

09.08.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten