Index
L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag SteiermarkNorm
AVG §59 Abs1Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 93/05/0166 E 12. Oktober 1993 RS 1Stammrechtssatz
Liegt eine Diskrepanz zwischen der verbalen Beschreibung im
Baubewilligungsbescheid und der zeichnerischen Darstellung in
den genehmigten Bauplänen vor, so ist im Zweifel davon
auszugehen, daß die verbale Beschreibung des
Baubewilligungsbescheides maßgeblich ist (Hinweis E 12.4.1984,
83/06/0246).
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1 Inhalt des Spruches Diverses Spruch und BegründungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020060107.L02Im RIS seit
04.08.2020Zuletzt aktualisiert am
04.08.2020