Index
L66508 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke Flurbereinigung VorarlbergNorm
ABGB §1075Beachte
Rechtssatz
Die Frage, ob es zu einer "wirklichen Einlösung" durch den Vorkaufsberechtigten gekommen ist, kann regelmäßig nur anhand der speziellen Umstände des Einzelfalles beantwortet werden; Rechtsfragen grundsätzlicher Bedeutung stellen sich in diesem Zusammenhang daher im Allgemeinen nicht (vgl. OGH 23.1.2020, 6 Ob 9/20x).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019070086.L02Im RIS seit
04.08.2020Zuletzt aktualisiert am
04.08.2020