Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §59 Abs1Beachte
Rechtssatz
Ob eine Auflage ausreichend bestimmt ist, betrifft - wie die Auslegung eines konkreten Bescheides ganz allgemein - grundsätzlich nur den Einzelfall. Es liegt daher nur dann eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vor, wenn vom VwG diesbezüglich ein unvertretbares und die Rechtssicherheit beeinträchtigendes Ergebnis erzielt wurde (vgl. VwGH 27.2.2018, Ra 2016/05/0021).
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019070081.L11Im RIS seit
27.11.2020Zuletzt aktualisiert am
27.11.2020