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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §34 Abs1Beachte
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2018/07/0465 E 25. April 2019 RS 4Stammrechtssatz
Maßnahmen, die als Abweichungen vom bewilligten Projekt anzusehen sind und bei denen versäumt wurde, ihre Beseitigung im Kollaudierungsbescheid zu veranlassen, gelten als nachträglich bewilligt. Die ausgeführte Anlage ist mit Ausnahme jener Mängel und Abweichungen, deren Beseitigung im Überprüfungsbescheid veranlasst wurde, ansonsten als rechtmäßig und den Bestimmungen des WRG 1959 entsprechend hergestellt anzusehen (VwGH 21.10.2010, 2007/07/0006; 12.10.1993, 91/07/0087).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019070081.L01Im RIS seit
27.11.2020Zuletzt aktualisiert am
27.11.2020