Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ASVG §293Beachte
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2011/23/0129 E 18. Oktober 2012 RS 1Stammrechtssatz
Aus § 11 Abs. 5 NAG 2005 ergibt sich, dass der Nachweis des Vorhandenseins der für einen Fremden notwendigen Unterhaltsmittel auch durch das Bestehen von Unterhaltsansprüchen erbracht werden kann. Der Unterhaltsanspruch kann sowohl aus einem gesetzlichen, etwa familienrechtlichen, als auch aus einem vertraglichen Titel herrühren (vgl. E 12. Oktober 2010, 2007/21/0091)
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019220165.L02Im RIS seit
04.08.2020Zuletzt aktualisiert am
04.08.2020