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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs4Rechtssatz
Dass einzelne Gegenstände "nicht beurteilt" wurden, steht der Berechtigung zum Aufstieg - mit möglicher nachträglicher Ablegung von Kolloquien in den betreffenden Fächern - und damit einer verzögerungsfreien Annäherung an den Abschluss der Ausbildung nicht entgegen (vgl. VwGH 25.10.2017, Ra 2017/22/0048; 23.5.2018, Ra 2017/22/0098).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2017220119.L02Im RIS seit
04.08.2020Zuletzt aktualisiert am
04.08.2020