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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2017/22/0017 B 21. März 2017 RS 1Stammrechtssatz
Ursächlich im Sinn der "natürlichen" Kausalität ist jeder Umstand, der nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Geschehensablauf ein anderer gewesen wäre. Ob ein derartiger Kausalzusammenhang gegeben ist, ist eine Tatsachenfeststellung. Ob der Kausalitätsbeweis von den Vorinstanzen zu Recht als nicht erbracht angesehen wurde, betrifft daher eine Frage der Beweiswürdigung (Hinweis OGH RIS-Justiz RS0043151)
Schlagworte
Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung RechtsmittelverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2017220119.L01Im RIS seit
04.08.2020Zuletzt aktualisiert am
04.08.2020