RS Vwgh 2020/6/9 Ra 2020/22/0014

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Veröffentlicht am 09.06.2020
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Passrecht Fremdenrecht
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §293
NAG 2005 §11 Abs4 Z2
NAG 2005 §11 Abs5
NAG 2005 §46
VwGG §42 Abs2 Z1

Rechtssatz

Selbst wenn das Ausmaß der Beschäftigung nur zum Zweck des Nachweises ausreichender Unterhaltsmittel ausgeweitet worden sein sollte, sind die im Rahmen dieser Tätigkeiten erzielten Einkünfte grundsätzlich im Rahmen der Prognoseentscheidung gemäß § 11 Abs. 5 NAG 2005 zu berücksichtigten.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020220014.L02

Im RIS seit

04.08.2020

Zuletzt aktualisiert am

04.08.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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