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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ASVG §293Rechtssatz
Selbst wenn das Ausmaß der Beschäftigung nur zum Zweck des Nachweises ausreichender Unterhaltsmittel ausgeweitet worden sein sollte, sind die im Rahmen dieser Tätigkeiten erzielten Einkünfte grundsätzlich im Rahmen der Prognoseentscheidung gemäß § 11 Abs. 5 NAG 2005 zu berücksichtigten.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020220014.L02Im RIS seit
04.08.2020Zuletzt aktualisiert am
04.08.2020