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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ASVG §293 Abs1Rechtssatz
Gehaltsvorschüsse, die vor einem noch nicht fälligen Entgelt ausbezahlt werden, das vom Dienstgeber bei der nächsten Entgeltauszahlung verrechnet wird, sind grundsätzlich bei der Berechnung des Haushaltseinkommens zu berücksichtigen.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020220014.L03Im RIS seit
04.08.2020Zuletzt aktualisiert am
04.08.2020