RS Vwgh 2020/6/9 Ra 2020/22/0014

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.06.2020
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Passrecht Fremdenrecht
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §293 Abs1
ASVG §293 Abs1 lita sublitaa
NAG 2005 §11 Abs2 Z4
NAG 2005 §11 Abs5
NAG 2005 §46
VwGG §42 Abs2 Z1

Rechtssatz

Gehaltsvorschüsse, die vor einem noch nicht fälligen Entgelt ausbezahlt werden, das vom Dienstgeber bei der nächsten Entgeltauszahlung verrechnet wird, sind grundsätzlich bei der Berechnung des Haushaltseinkommens zu berücksichtigen.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020220014.L03

Im RIS seit

04.08.2020

Zuletzt aktualisiert am

04.08.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten