RS Vwgh 2020/6/16 Ra 2018/01/0287

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Veröffentlicht am 16.06.2020
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Index

L10017 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt Tirol
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

B-VG Art130 Abs1 Z2
GdO Tir 2001 §39 Abs4

Rechtssatz

Die Anwendung von Zwangsgewalt bei der Entfernung des Zuhörers auf Anordnung des Bürgermeisters gemäß § 39 Abs. 4 TGO durch einen Mitarbeiter eines privaten Sicherheitsdienstes erweist sich als rechtmäßig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2018010287.L11

Im RIS seit

04.08.2020

Zuletzt aktualisiert am

04.08.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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