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L10017 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt TirolNorm
B-VG Art130 Abs1 Z2Rechtssatz
Die Anwendung von Zwangsgewalt bei der Entfernung des Zuhörers auf Anordnung des Bürgermeisters gemäß § 39 Abs. 4 TGO durch einen Mitarbeiter eines privaten Sicherheitsdienstes erweist sich als rechtmäßig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2018010287.L11Im RIS seit
04.08.2020Zuletzt aktualisiert am
04.08.2020