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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §201 Abs1Beachte
Rechtssatz
Für den Fall, dass sich die bekannt gegebene Selbstberechnung als richtig erweist, darf keine Festsetzung der Abgabe erfolgen. Der Antrag auf Festsetzung ist abzuweisen (vgl. VwGH 18.9.2013, 2010/13/0133).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019150078.L01Im RIS seit
10.08.2020Zuletzt aktualisiert am
10.08.2020