RS OGH 2020/6/25 9Ob59/19w, 9Ob24/20z, 4Ob109/20p, 5Ob167/20z, 1Ob188/20h, 8Ob72/20a, 8Ob34/20p, 1Ob

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Veröffentlicht am 25.06.2020
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Norm

ABGB §231 B

Rechtssatz

Der Steuergesetzgeber wollte mit der Einführung des Familienbonus Plus die steuerliche Berücksichtigung der Unterhaltslast zur Gänze in das Steuerrecht verlagern. Diese gesetzgeberische Intention ist auch hinsichtlich volljähriger Unterhaltsberechtigter zu akzeptieren. Bei der Bemessung deren Unterhalts ist der Familienbonus Plus daher ebenfalls nicht zu berücksichtigen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133181

Im RIS seit

03.08.2020

Zuletzt aktualisiert am

03.05.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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