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StVONorm
StVO 1960 §7 Abs3Rechtssatz
Ein zulässiges Nebeneinanderfahren zweier Fahrzeuge im Sinne des § 7 Abs 3 StVO 1960 setzt abgesehen von Einbahnstraßen, voraus, daß bei diesem Vorgang die Fahrbahnmitte nicht überfahren wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1972001475.X02Im RIS seit
03.08.2020Zuletzt aktualisiert am
03.08.2020