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StVONorm
StVO 1960 §2 Z29Rechtssatz
Unter einem anhaltenden Fahrzeug im Sinne des § 2 Z 30 StVO 1960 ist nur ein sich nicht fortbewegendes, nicht aber auch ein Fahrzeug zu verstehen, das gerade im Begriff ist, anzuhalten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1972001475.X01Im RIS seit
03.08.2020Zuletzt aktualisiert am
03.08.2020