TE OGH 2020/6/22 29Ns1/19x

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Veröffentlicht am 22.06.2020
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Der Oberste Gerichtshof als Disziplinargericht für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter hat am 22. Juni 2020 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Solé als Vorsitzenden, die Anwaltsrichter Dr. Strauss und Dr. Wippel sowie den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm in der Disziplinarsache gegen *****, Rechtsanwalt in *****, *****, Rechtsanwalt in *****, und *****, Rechtsanwältin in *****, AZ D 19/04 des Disziplinarrats der Rechtsanwaltskammer Burgenland, über den Delegierungsantrag des Kammeranwalts nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 62 Abs 1 zweiter Satz OGH-Geo 2019 den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Das Verfahren wird dem Disziplinarrat der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich übertragen.

Gründe:

Rechtliche Beurteilung

Am 28. Mai 2019 erstattete der Ausschuss der Rechtsanwaltskammer Burgenland Disziplinaranzeige gegen die geschäftsführenden Gesellschafter der Rechtsanwaltsgesellschaft ***** Rechtsanwälte GmbH, *****, Rechtsanwalt in *****, *****, Rechtsanwalt in *****, und *****, Rechtsanwältin in *****. Nach Bestellung eines Untersuchungskommissärs gemäß § 27 Abs 1 DSt beantragte der Kammeranwalt am 22. Oktober 2019, die Durchführung des Disziplinarverfahrens einem anderen Disziplinarrat zu übertragen, weil die Disziplinarbeschuldigte ***** Vizepräsidentin des Disziplinarrats der Rechtsanwaltskammer Burgenland sei.

Aufgrund der Stellung einer der Angezeigten liegt der Delegierungsgrund nach § 25 Abs 1 zweiter Fall DSt vor, der zur Vermeidung des Anscheins einer Parteilichkeit der Entscheidungsträger eine Übertragung des Verfahrens an den

Disziplinarrat einer anderen Rechtsanwaltskammer notwendig macht (RIS-Justiz RS0055477). Dem

Antrag war daher Folge zu geben (vgl RIS-Justiz RS0119913), wobei die Sache an den

Disziplinarrat der (benachbarten) Rechtsanwaltskammer Niederösterreich delegiert wird.

Textnummer

E128623

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:0290NS00001.19X.0622.000

Im RIS seit

02.08.2020

Zuletzt aktualisiert am

11.09.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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