RS Lvwg 2019/10/1 405-11/155/1/7-2019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.10.2019
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

01.10.2019

Index

19/05 Menschenrechte
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

NAG §28
MRK Art8

Rechtssatz

Zweck des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderung zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern. Das Verwaltungsgericht sieht in der Anwendung des § 28 NAG keine unzulässige Diskriminierung des Beschwerdeführers im Sinne des Übereinkommens zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderung, weil § 28 Abs 1 NAG in der Frage des Gefährdungspotentials keine Differenzierung zwischen behinderten und nichtbehinderten Personen macht. Das Argument, dass die Rückstufung nicht geeignet ist, die öffentliche Ordnung und Sicherheit in höherem Maße zu gewährleisten, als die Nichtvornahme der Rückstufung, zeigt keine unzulässige Diskriminierung auf. Der Zweck des § 28 Abs 1 NAG liegt nicht darin, dem Beschwerdeführer das Aufenthaltsrecht gänzlich zu nehmen, sondern ihm - richtlinienkonform (RL 2003/109/EG) - lediglich seines privilegierten gemeinschaftsrechtlichen Status als unbefristet Niederlassungsberechtigter mit Daueraufenthalt zu entkleiden, wodurch es in kürzeren Abständen zu einer fundierten Einschätzung des Gefährdungspotentials kommt. Da der Beschwerdeführer weiterhin niedergelassen bleiben darf, kann es auch zu keinem Eingriff in Art 8 EMRK kommen (vgl RV 952 BlgNr XXII.GP, BGBl I 100/2005, zu § 28 Abs 1 NAG, Seite 131).

Schlagworte

Aufenthaltsrecht, UN-Behindertenkonvention, Rückstufung, Gefährdungspotential

Anmerkung

VfGH-Beschwerde erhoben; VfGH vom 27.11.2019, E 4015/2019-5, Ablehnung
ao Revision erhoben; VwGH vom 16.1.2020, Ra 2020/22/0009-3, Abweisung Antrag aW

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGSA:2019:405.11.155.1.7.2019

Zuletzt aktualisiert am

31.07.2020
Quelle: Landesverwaltungsgericht Salzburg LVwg Salzburg, https://www.salzburg.gv.at/lvwg
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