RS Vwgh 1967/11/3 1885/66

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Veröffentlicht am 03.11.1967
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Index

Baurecht - OÖ
L10000 Sonstiges Gemeinderecht
L10010 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt
L10014 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt Oberösterreich
L17000 Gemeindeeigener Wirkungsbereich
L82000 Bauordnung
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/02 Novellen zum B-VG
10/07 Verwaltungsgerichtshof
10/09 Gemeindeaufsicht

Norm

BauRallg
B-VG Art118 Abs2
B-VG Art118 Abs3 Z9 idF 1962/205
B-VGNov betreffend Gemeindewesen 1962
GdO OÖ 1965 §40 Abs1
ReichsgemeindeG 1862 implizit
VwGG §13 Z3

Rechtssatz

Das Interesse iSd Art 118 Abs 2 B-VG bzw. des § 40 Abs 1 der OÖ Gemeindeordnung ist im Hinblick auf das Baurecht jedenfalls das Interesse an der Überwachung der Einhaltung der Ordnung und der damit verbundenen Gefahrenabwehr, nicht aber das Interesse an der Errichtung des Bauwerkes oder an der Tätigkeit, die in dem Gebäude entfaltet wird. Ein überörtliches Interesse an der Überwachung der Bauführung wird sich unter anderen Gesichtpunkten ergeben als ein überörtliches Interesse am Bauwerk als solchem.

Schlagworte

Behörden eigener Wirkungsbereich der Gemeinde örtliche Baupolizei und örtliche Raumplanung B-VG Art15 Abs5 BauRallg2/2 Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten Kompetenztatbestände Baupolizei und Raumordnung BauRallg1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1967:1966001885.X10

Im RIS seit

31.07.2020

Zuletzt aktualisiert am

31.07.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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