RS Vwgh 1967/11/3 1885/66

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Veröffentlicht am 03.11.1967
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Index

Baurecht - OÖ
L10014 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt Oberösterreich
L82000 Bauordnung
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

BauRallg
B-VG Art118 Abs3 Z9 idF 1962/205
GdO OÖ 1965
VwGG §13 Z3

Rechtssatz

Da nicht gesagt werden kann, daß die Schwierigkeit der Handhabung des Baurechtes bei öffentlichen Bauten zwangsläufig größer sei als bei anderen, kann aus der Schwierigkeit der Materie nicht abgeleitet werden, daß Angelegenheiten öffentlicher Bauten nicht in die Gemeindekompetenz fallen könnte.

Schlagworte

Behörden eigener Wirkungsbereich der Gemeinde örtliche Baupolizei und örtliche Raumplanung B-VG Art15 Abs5 BauRallg2/2 Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten Kompetenztatbestände Baupolizei und Raumordnung BauRallg1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1967:1966001885.X07

Im RIS seit

31.07.2020

Zuletzt aktualisiert am

31.07.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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