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KFGNorm
KFG 1967 §103 Abs1 implizitRechtssatz
Die Abwälzung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit auf andere Personen ist ohne gesetzliche Grundlage nicht möglich.
Schlagworte
Verantwortung für Handeln anderer Personen AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1971:1970000951.X06Im RIS seit
30.07.2020Zuletzt aktualisiert am
30.07.2020