RS Vwgh 1971/11/18 0951/70

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Veröffentlicht am 18.11.1971
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Index

KFG
40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §103 Abs1 implizit
VStG §5 Abs1

Rechtssatz

Die behauptete Tatsache der Bestellung einer dem Betriebsinhaber verantwortlichen Aufsichtsperson ist für sich allein noch nicht geeignet, die Schuldlosigkeit des Betriebsinhabers darzutun (Hinweis E 20.10.1970, 1353/70 und E 8.9.1971, 265/71).

Schlagworte

Verantwortung für Handeln anderer Personen Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1971:1970000951.X05

Im RIS seit

30.07.2020

Zuletzt aktualisiert am

30.07.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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