RS Vwgh 1971/11/18 0951/70

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Veröffentlicht am 18.11.1971
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Index

KFG
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §103 Abs1

Rechtssatz

Gegebenenfalls sind die Überprüfungen der Fahrzeuge in irgendeiner Form evident zu halten, um eine geeignete Kontrolle durch den Zulassungsbesitzer zu ermöglichen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1971:1970000951.X02

Im RIS seit

30.07.2020

Zuletzt aktualisiert am

30.07.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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