Index
KFGNorm
KFG 1967 §45 Abs1Beachte
Rechtssatz
Die Überführung eines Kfz in einen anderen Betrieb zur Besorgung von Ersatzschlüsseln findet im Rahmen des Geschäftsbetriebes statt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1976:1975001160.X01Im RIS seit
30.07.2020Zuletzt aktualisiert am
30.07.2020