RS Lvwg 2020/2/4 LVwG 40.3-2778/2019

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Veröffentlicht am 04.02.2020
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

04.02.2020

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VVG §5

Rechtssatz

Einer Beschwerde, die sich gegen die Verhängung einer Zwangsstrafe nach § 5 VVG richtet, ist Folge zu geben, wenn nach Einbringung der Beschwerde dem behördlichen Auftrag, dem die Verhängung der Zwangsstrafe dient, vollinhaltlich entsprochen wurde.

Schlagworte

Zwangsstrafe, Beschwerde, behördlicher Auftrag, vollinhaltlich entsprochen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGST:2020:LVwG.40.3.2778.2019

Zuletzt aktualisiert am

29.07.2020
Quelle: Landesverwaltungsgericht Steiermark LVwg Steiermark, http://www.lvwg-stmk.gv.at
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