Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
04.02.2020Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VVG §5Rechtssatz
Einer Beschwerde, die sich gegen die Verhängung einer Zwangsstrafe nach § 5 VVG richtet, ist Folge zu geben, wenn nach Einbringung der Beschwerde dem behördlichen Auftrag, dem die Verhängung der Zwangsstrafe dient, vollinhaltlich entsprochen wurde.
Schlagworte
Zwangsstrafe, Beschwerde, behördlicher Auftrag, vollinhaltlich entsprochenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGST:2020:LVwG.40.3.2778.2019Zuletzt aktualisiert am
29.07.2020