Index
FamilienbeihilfeNorm
BAO §26 Abs1Rechtssatz
Hat jemand eine Wohnung inne, von der außer Streit steht, daß er sie beibehalten wird, so liegt schon in der nur fallweisen Benützung der Wohnung bei kurzdauernden Aufenthalten im Inland - insbesondere in Verbindung mit dem nicht widerlegten Vorbringen über eine mögliche dauernde Benützung der Wohnung in Zukunft - ein Umstand, der erkennen läßt, daß der Abgabepflichtige die Wohnung unter Umständen innehat, die iSd Abgabenvorschriften einen inländischen Wohnsitz begründen (Anmerkung: Das eben hatte die Abgabenbehörde mit der Begründung fehlender Benützung verneint).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1969:1969000698.X01Im RIS seit
28.07.2020Zuletzt aktualisiert am
28.07.2020