Norm
Kfl-Bef Bed §34Rechtssatz
Ein Busfahrer, der bei Abgabe des Reisegepäcks dem Passagier keinen Gepäckschein ausfolgt und bei Ankunft das Gepäck auf den Gehsteig stellt, handelt grob fahrlässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133176Im RIS seit
28.07.2020Zuletzt aktualisiert am
28.07.2020