Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
06.06.2020Norm
BauO NÖ 2014 §4Rechtssatz
Die Anhängigkeit eines Bauansuchens steht der Erteilung eines Abbruchauftrages nach § 35 Abs 2 Z 2 NÖ BO 2014 nicht entgegen. Es kommt auch nicht darauf an, ob ein gestelltes Bauansuchen Aussicht hat, bewilligt zu werden. Ein baupolizeilicher Abbruchauftrag darf aber erst nach rechtskräftiger Abweisung oder Zurückweisung eines bereits anhängigen Bauansuchens vollstreckt werden (vgl W Pallitsch/Ph. Pallitsch/W.Kleewein, Niederösterreichisches Baurecht (2020), Anm 22 zu § 35).
Schlagworte
Bau- und Raumordnungsrecht; baubehördlicher Auftrag; Entfernungsauftrag; Bewilligungspflicht; vermuteter Konsens;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.299.001.2018Zuletzt aktualisiert am
27.07.2020