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ForstrechtNorm
ABGB §361Rechtssatz
Die Unverletzlichkeit des Eigentums wird nicht dadurch beeinträchtigt, daß das gesetzliche Waldteilungsverbot der Auflösung des Miteigentums zugunsten des Alleineigentums einzelner Liegenschaftseigentümer entgegensteht. Auch das Miteigentum (§ 361 ABGB) ist Eigentum iSd § 353 ABGB. Dieses Miteigentum bleibt durch das Waldteilungsverbot unberührt, die dadurch gesetzlich verfügte Eigentumsbeschränkung verletzt daher im Falle des Vorliegens von Miteigentum ebenso wenig den Wesengehalt des Grundrechtes auf Unverletzlichkeit des Eigentums wie dann, wenn das zu teilende Grundstück im Eigentum einer einzigen Person steht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1981:1981070126.X03Im RIS seit
27.07.2020Zuletzt aktualisiert am
27.07.2020