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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AufwandersatzV VwGH 2014Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Fr 2018/18/0032 B 25. Oktober 2018 RS 1Stammrechtssatz
Die verzeichnete Umsatzsteuer und die geltend gemachte WEB-ERV-Gebühr finden im VwGG und in der AufwandersatzV VwGH 2014 keine Deckung, weshalb ein diesbezügliche Kostenmehrbegehren abzuweisen war.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020200031.L04Im RIS seit
22.07.2020Zuletzt aktualisiert am
22.07.2020