RS Vwgh 2020/5/26 Ra 2020/20/0031

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Veröffentlicht am 26.05.2020
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 2005 §20 Abs1
AsylG 2005 §20 Abs2

Rechtssatz

Der Verstoß gegen § 20 Abs. 2 AsylG 2005 kann vor dem VwGH als Unzuständigkeit des VwG geltend gemacht werden. Die Darstellung der Relevanz für den Verfahrensausgang ist diesfalls nicht erforderlich (vgl. VwGH 27.6.2016, Ra 2014/18/0161).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020200031.L03

Im RIS seit

22.07.2020

Zuletzt aktualisiert am

22.07.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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