RS Vwgh 2020/6/15 Ra 2019/10/0183

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Veröffentlicht am 15.06.2020
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13 Abs3
VwGG §42 Abs2 Z1
VwGVG 2014 §17

Rechtssatz

Bei einer auf § 13 Abs. 3 AVG gestützten Zurückweisung wegen des Fehlens von Unterlagen, spielt es keine Rolle, ob der Anschluss dieser Unterlagen vom Gesetz oder durch eine Verordnung, die in Ausübung einer vom Gesetz eingeräumten Ermächtigung ergangen ist, angeordnet wird (vgl. VwGH 29.4.2010, 2008/21/0302).

Schlagworte

Allgemein Verbesserungsauftrag Bejahung Verbesserungsauftrag Nichtentsprechung Zurückweisung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019100183.L03

Im RIS seit

22.07.2020

Zuletzt aktualisiert am

22.07.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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