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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §13 Abs3Rechtssatz
Bei einer auf § 13 Abs. 3 AVG gestützten Zurückweisung wegen des Fehlens von Unterlagen, spielt es keine Rolle, ob der Anschluss dieser Unterlagen vom Gesetz oder durch eine Verordnung, die in Ausübung einer vom Gesetz eingeräumten Ermächtigung ergangen ist, angeordnet wird (vgl. VwGH 29.4.2010, 2008/21/0302).
Schlagworte
Allgemein Verbesserungsauftrag Bejahung Verbesserungsauftrag Nichtentsprechung ZurückweisungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019100183.L03Im RIS seit
22.07.2020Zuletzt aktualisiert am
22.07.2020