RS Vwgh 2020/6/16 Ro 2019/12/0009

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.06.2020
beobachten
merken

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht

Norm

AVG §37
AVG §39 Abs2
B-GlBG 1993 §18a Abs2 Z1 idF 2004/I/065
VwGVG 2014 §17
VwRallg

Rechtssatz

Der Ersatzanspruch nach § 18a Abs. 2 Z 1 B-GlBG 1993 setzt nach dem klaren Gesetzeswortlaut voraus, dass die Beamtin bei diskriminierungsfreier Auswahl beruflich aufgestiegen wäre und daher die über einen solchen Anspruch absprechende Dienstbehörde letzteren dadurch entkräften kann, dass sie - sei es auch erst auf Grund von im Schadenersatzverfahren gewonnenen Beweisergebnissen - darlegt, dass die Anspruchswerberin im Ergebnis zu Recht nicht ernannt wurde (vgl. VwGH 18.12.2014, Ro 2014/12/0030; VwGH 14.5.2004, 2001/12/0163; VwGH 28.4.2008, 2007/12/0064; VwGH 15.5.2013, 2012/12/0013; VwGH 11.12.2013, 2012/12/0165; VwGH 4.9.2014, 2013/12/0177). Diese Judikatur trägt dem amtswegig zu führenden Verwaltungsverfahren Rechnung, bei dem aufgrund der in Bewerbungsverfahren gegebenen spezifischen Konstellation die Mitwirkungsverpflichtung der Behörde bei ausschließlich ihr zugänglichen Informationen (z.B. hinsichtlich der konkreten Ergebnisse des Bewerbungsverfahrens sowie hinsichtlich der Eignung von Mitbewerbern) besondere Bedeutung erlangt (vgl. VwGH 14.5.2004, 2001/12/0163). Sie versteht sich jedoch nicht aus dem Blickwinkel einer formalen Beweislastregelung.

Schlagworte

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1 Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Offizialmaxime Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht VwRallg10/1/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RO2019120009.J03

Im RIS seit

22.07.2020

Zuletzt aktualisiert am

22.07.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten