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L22002 Landesbedienstete KärntenNorm
B-VG Art20 Abs1Rechtssatz
Gemäß des im Rahmen der Feinprüfung heranzuziehenden § 38 Abs. 2 Krnt. DienstrechtsG 1994 ist die Versetzung und damit die gemäß § 40 Abs. 4 legcit. "qualifizierte" Verwendungsänderung - mit Weisung - zulässig, wenn ein dienstliches Interesse daran besteht und der Beamte aufgrund seiner Ausbildung die Erfordernisse für die Verwendung am neuen Arbeitsplatz erfüllt. Dabei sind die persönlichen Verhältnisse des Beamten zu berücksichtigen (vgl. VwGH 13.9.2001, 97/12/0210).
Schlagworte
Organisationsrecht Diverses Weisung Aufsicht VwRallg5/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019120060.L03Im RIS seit
22.07.2020Zuletzt aktualisiert am
22.07.2020