RS Vwgh 2020/6/19 Ro 2019/11/0017

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Veröffentlicht am 19.06.2020
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung
90/02 Führerscheingesetz

Norm

FSG 1997 §24 Abs4
FSG 1997 §8 Abs2
FSG-GV 1997 §17 Abs1
StVO 1960 §20 Abs2
StVO 1960 §99 Abs2e

Rechtssatz

Die Auffassung des VwG, der Geschwindigkeitsexzess (der Revisionswerber lenkte zur Nachtzeit auf der Autobahn einen Pkw mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 278,9 km/h), für den der Revisionswerber rechtskräftig bestraft wurde, begründe schon für sich alleine den Verdacht auf mangelnde Bereitschaft zur Verkehrsanpassung, ist nicht als rechtswidrig zu erkennen.

Schlagworte

Überschreiten der Geschwindigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RO2019110017.J07

Im RIS seit

22.07.2020

Zuletzt aktualisiert am

22.07.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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