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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §236 Abs1Rechtssatz
Eine Unbilligkeit iSd § 14 Abs 2 Abgabeneinhebungsgesetz kann unter Umständen auch dann gegeben sein, wenn es der Steuerpflichtige unterlassen hat, eine gesetzlich vorgesehene Steuerbegünstigung im Veranlagungsverfahren in Anspruch zu nehmen. Dabei kommt es entscheidend darauf an, aus welchen Gründen die Geltendmachung der Begünstigung unterblieben ist; denn nicht jedes im Veranlagungsverfahren unterlaufene Versäumnis des Steuerpflichtigen kann durch ein Steuernachsichtsverfahren nachgeholt werden, weil ein solches Vorgehen zu einer unzulässigen Umgehung der Rechtskraftwirkung einer Veranlagung führen würde (Hinweis E 30.1.1953,131/52, 705 F/1953; E 24.2.1956,2736/52, VwSlg 1371 F/1956; E 27.3.1956, 961/55, VwSlg 1397 F/1956 und E 22.12.1954, 2736/52, VwSlg 1073 F/1954).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1961:1959000346.X01Im RIS seit
23.07.2020Zuletzt aktualisiert am
23.07.2020