RS Vwgh 1961/6/23 0346/59

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Veröffentlicht am 23.06.1961
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §236 Abs1

Rechtssatz

Eine Unbilligkeit iSd § 14 Abs 2 Abgabeneinhebungsgesetz kann unter Umständen auch dann gegeben sein, wenn es der Steuerpflichtige unterlassen hat, eine gesetzlich vorgesehene Steuerbegünstigung im Veranlagungsverfahren in Anspruch zu nehmen. Dabei kommt es entscheidend darauf an, aus welchen Gründen die Geltendmachung der Begünstigung unterblieben ist; denn nicht jedes im Veranlagungsverfahren unterlaufene Versäumnis des Steuerpflichtigen kann durch ein Steuernachsichtsverfahren nachgeholt werden, weil ein solches Vorgehen zu einer unzulässigen Umgehung der Rechtskraftwirkung einer Veranlagung führen würde (Hinweis E 30.1.1953,131/52, 705 F/1953; E 24.2.1956,2736/52, VwSlg 1371 F/1956; E 27.3.1956, 961/55, VwSlg 1397 F/1956 und E 22.12.1954, 2736/52, VwSlg 1073 F/1954).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1961:1959000346.X01

Im RIS seit

23.07.2020

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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