Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 2005 §3 Abs1Rechtssatz
Verbleiben beim VwG nach einer ausführlichen Befragung des Konvertiten Zweifel an dessen wahrer innerer Einstellungsänderung und Verdachtsmomente auf das Vorliegen einer Scheinkonversion, so kommt aber einer Befragung von Zeugen (wie Priestern, Taufpaten) umso mehr Bedeutung zu (VwGH 26.3.2019, Ra 2018/19/0603).
Schlagworte
Beweismittel ZeugenbeweisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019180440.L13Im RIS seit
17.07.2020Zuletzt aktualisiert am
19.05.2021