RS Vwgh 2020/6/12 Ra 2019/18/0440

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.06.2020
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 2005 §3 Abs1

Rechtssatz

Es sind keine überzogenen Erwartungshaltungen seitens des VwG anzulegen, wenn ein Revisionswerber ohne besonderen Bildungshintergrund seine Glaubensgrundsätze in nur einfachen Worten in der Lage ist auszuführen (vgl. VwGH 14.3.2019, Ra 2018/18/0441 sowie VwGH 14.3.2019, Ra 2018/18/0455) .

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019180440.L12

Im RIS seit

17.07.2020

Zuletzt aktualisiert am

19.05.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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