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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 2005 §3 Abs1Rechtssatz
Es sind keine überzogenen Erwartungshaltungen seitens des VwG anzulegen, wenn ein Revisionswerber ohne besonderen Bildungshintergrund seine Glaubensgrundsätze in nur einfachen Worten in der Lage ist auszuführen (vgl. VwGH 14.3.2019, Ra 2018/18/0441 sowie VwGH 14.3.2019, Ra 2018/18/0455) .
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019180440.L12Im RIS seit
17.07.2020Zuletzt aktualisiert am
19.05.2021