RS Vwgh 2020/6/12 Ra 2019/18/0440

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Veröffentlicht am 12.06.2020
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 2005 §3 Abs1
AVG §45 Abs2
B-VG Art133 Abs4

Rechtssatz

Ob das BVwG nach Feststellung der Indizien (wie beispielsweise das Wissen über die neue Religion, die Ernsthaftigkeit der Religionsausübung ...) im Einzelfall von einem aus innerer Überzeugung vollzogenen Religionswechsel und einer daraus resultierenden Verfolgungsgefährdung im Herkunftsstaat ausgeht, stellt letztlich eine Frage der gerichtlichen Beweiswürdigung dar, die nur dann in Revision gezogen werden kann, wenn das BVwG die im Einzelfall vorgenommene Beweiswürdigung in einer die Rechtssicherheit beeinträchtigenden, unvertretbaren Weise vorgenommen hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019180440.L09

Im RIS seit

17.07.2020

Zuletzt aktualisiert am

19.05.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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