RS Vwgh 2020/6/12 Ra 2019/18/0440

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.06.2020
beobachten
merken

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 2005 §3 Abs1

Rechtssatz

Dem Faktum der Taufe bzw. der Mitgliedschaft in der römisch-katholischen Glaubensgemeinschaft käme aus asylrechtlicher Sicht nur dann Bedeutung zu, wenn bereits der (formale) Religionswechsel für sich betrachtet mit maßgeblicher Wahrscheinlichkeit asylrechtliche Verfolgung im Herkunftsstaat nach sich ziehen würde, und zwar ungeachtet der Frage, ob der Konvertit diesen ernsthaft oder nur zum Schein vorgenommen hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019180440.L04

Im RIS seit

17.07.2020

Zuletzt aktualisiert am

19.05.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten