RS Vwgh 2020/5/6 Ra 2020/08/0045

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Veröffentlicht am 06.05.2020
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

ASVG §412e
GSVG 1978 §194b
GSVG 1978 §2

Rechtssatz

Keine sinngemäße Anwendung der §§ 412a bis 412e ASVG durch die SVA der Selbständigen wäre darin zu erblicken, für die in Rede stehende Versicherungszuordnung eine Zuständigkeit der SVA statt derjenigen des Krankenversicherungsträgers anzunehmen. Noch weniger kann aus ihnen abgeleitet werden, die Unternehmerin wäre in ihrer Eigenschaft als Auftraggeber befugt, durch die SVA die Pflichtversicherung nach dem GSVG eines ihrer Auftragnehmer feststellen zu lassen. Im Übrigen war im vorliegenden Fall auch das Tatbestandsmerkmal "Vorliegen eine Pflichtversicherung nach 2 GSVG" nicht erfüllt. Dabei ist das "Vorliegen einer Pflichtversicherung" im Sinn von deren tatsächlicher Durchführung zu verstehen (vgl. Kneihs in SV-Komm, 412e ASVG Rz 1).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020080045.L01

Im RIS seit

15.07.2020

Zuletzt aktualisiert am

15.07.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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