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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §412eRechtssatz
Keine sinngemäße Anwendung der §§ 412a bis 412e ASVG durch die SVA der Selbständigen wäre darin zu erblicken, für die in Rede stehende Versicherungszuordnung eine Zuständigkeit der SVA statt derjenigen des Krankenversicherungsträgers anzunehmen. Noch weniger kann aus ihnen abgeleitet werden, die Unternehmerin wäre in ihrer Eigenschaft als Auftraggeber befugt, durch die SVA die Pflichtversicherung nach dem GSVG eines ihrer Auftragnehmer feststellen zu lassen. Im Übrigen war im vorliegenden Fall auch das Tatbestandsmerkmal "Vorliegen eine Pflichtversicherung nach 2 GSVG" nicht erfüllt. Dabei ist das "Vorliegen einer Pflichtversicherung" im Sinn von deren tatsächlicher Durchführung zu verstehen (vgl. Kneihs in SV-Komm, 412e ASVG Rz 1).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020080045.L01Im RIS seit
15.07.2020Zuletzt aktualisiert am
15.07.2020