Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §62 Abs1Beachte
Rechtssatz
Im Mehrparteienverfahren kann gegen einen Bescheid von jeder Partei Beschwerde erhoben werden, sobald er zumindest an eine Partei wirksam zugestellt und somit erlassen worden ist (VwGH 25.6.2013, 2011/08/0346).
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020080067.L01Im RIS seit
15.07.2020Zuletzt aktualisiert am
15.07.2020