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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AuslBGRechtssatz
Die österreichische Rechtsordnung enthält insbesondere im Ausländerbeschäftigungsrecht Regelungen, die dazu dienen, einem allfälligen Mangel an Arbeitskräften in bestimmten Bereichen entgegen zu wirken. Eine Umgehung dieser Bestimmungen durch das Eingehen einer Aufenthaltsehe ist in keiner Weise im öffentlichen Interesse gelegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020210127.L01Im RIS seit
15.07.2020Zuletzt aktualisiert am
15.07.2020