RS Vwgh 2020/5/27 Ra 2019/12/0081

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Veröffentlicht am 27.05.2020
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

B-VG Art133 Abs4
GehG 1956 §13a
VwGG §34 Abs1

Rechtssatz

Technische Schwierigkeiten, die sich bei der automationsunterstützten Erfassung des gemäß § 13a GehG 1956 zu ermittelnden Übergenusses ergeben, sind in rechtlicher Hinsicht nicht ausschlaggebend (vgl. z.B. zur Verwendung eines bestimmten EDV-Programmes, welches ein Abgehen von den gesetzlichen Vorgaben betreffend die Festlegung und Genehmigung von Urlaubsstunden keinesfalls rechtfertigt, VwGH 4.12.2019, Ra 2019/12/0067).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019120081.L01

Im RIS seit

15.07.2020

Zuletzt aktualisiert am

15.07.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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