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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs4Rechtssatz
Technische Schwierigkeiten, die sich bei der automationsunterstützten Erfassung des gemäß § 13a GehG 1956 zu ermittelnden Übergenusses ergeben, sind in rechtlicher Hinsicht nicht ausschlaggebend (vgl. z.B. zur Verwendung eines bestimmten EDV-Programmes, welches ein Abgehen von den gesetzlichen Vorgaben betreffend die Festlegung und Genehmigung von Urlaubsstunden keinesfalls rechtfertigt, VwGH 4.12.2019, Ra 2019/12/0067).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019120081.L01Im RIS seit
15.07.2020Zuletzt aktualisiert am
15.07.2020