RS Vwgh 2020/5/28 Ra 2019/21/0389

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Veröffentlicht am 28.05.2020
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

BFA-VG 2014 §22a
VwGG §34 Abs1
VwGVG 2014 §35

Rechtssatz

Die Revision gegen die Abweisung des Kostenersatzbegehrens des Fremden ist zurückzuweisen, wenn feststeht, dass er im Verfahren vor dem VwG nicht (mehr) zur Gänze obsiegen kann, da ein Aufwandersatzanspruch im Schubhaftbeschwerdeverfahren nur in diesem Fall in Betracht kommt (vgl. VwGH 16.5.2019, Ra 2018/21/0122).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019210389.L02

Im RIS seit

15.07.2020

Zuletzt aktualisiert am

15.07.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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