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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2018/21/0094 E 3. Juli 2018 RS 2Stammrechtssatz
War der für die Fortsetzung der Schubhaft als Titel dienende Spruchpunkt des angefochtenen Erkenntnisses des VwG im Zeitpunkt seiner Erlassung rechtswidrig, gilt das auch für die darauf gegründete Haft, die ohne neuen Schubhaftbescheid nicht nachträglich konvalidieren kann (vgl. VwGH 5.10.2017, Ro 2017/21/0007).
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Trennbarkeit gesonderter AbspruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019210336.L01Im RIS seit
15.07.2020Zuletzt aktualisiert am
15.07.2020